Dienstag, 3. Februar 2009

Kapitel II: 7.0 Beweisaufnahme

Klage Nr. 1: USA gegen IBM 1932
- Verstoß gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsprozesses
Zum ersten Mal kam die IBM mit Antitrust in Berührung, weil sie die Benutzer ihrer Lochkartenanlagen zwang, ausschließlich IBM-Pappe als Datenträger zu nutzen. 1936 kam es endlich zum Urteil, in dem das erste Unbundling befahl. Jedoch wurde der IBM das Recht enigeräumt, die Qualität der Lochkarten fremder Hersteller für ihre Anlagen vorzuschreiben. Das Urteil hatte keinerlei Wirkung auf die Marktsituation.
Klage Nr. 2: USA gegen IBM 1947
- Verstoß gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes
Der Prozess wird von IBM erfolgreich bis 1954 verschleppt. Zu diesem Zeitpunkt kam sie aufgrund eines Parallelurteils gegen die United Shoe Company in Schwulitätetn und strebte zügig einen Vergle3ich (consent decree) an, der 1956 zu folgenden Konditionen verabschiedet wurde:
- IBM muss von nun an ihre Maschinen auch verkaufen.
- IBM darf keine gebrauchten Maschinen kaufen.
- Maschinenkäufer müssen den gleichen Service erhalten wie Maschinenmieter.
Der Vergleich zeigte keine entscheidenden Veränderung in der Marktsituation.
Klage 3: USA gegen IBM, 1969
- Verstoß gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes
Speziell Preisdiskriminierung, Erhöhung der Marktschranken für Mitbewerber, räuberische Konkurrenz und Ankündigung von Papiercomputern sind die wesetlichen Vorwürfe der umfangreichen Anklageschrift. Das Verfahren läuf und läuft und...
Nebenklage Nr. 1: Telex gegen IBM, 1972
- Verstoß gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes
Urteil in erster Instanz bereits im September 1973; ein freundlicher Richter in Tulsa (Oklahoma) verknackt die IBM zu 352 Mio. Dollar Schadenersatz und macht einige harte Auflagen für das Verhalten des Multis gegenüber der Mixed-Hardware-Industrie. Aber eben alls nur in erster Instanz.
Gegenklage Nr. 1: IBM gegen Telex, 1973
- Verstoß gegen Patentrechte, Verwertung von Geschäftsgeheimnissen
Urteil in zweiter Instanz: Telex wird zu 18,5 Mio. Dollar Schadenersatz verurteilt. Da die Gesellschaft dieses Geld nicht aufbringen kann, zieht sie sich aus dem Prozessgeschäft zurück, schließt einen Vergleich (Oktober 1975) und versucht, ihr Geld wieder im Wettbewerb zu verdienen. Fazit: IBM duldet weiterhin erfolgreiche Mixed-Hardware-Unternehmen.
Nebenklage 2: Control Data (CDC) gegen IBM
- Verstoß gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes
Speziell Ankündigung von Papiercomputern. Gewinner ohne Urteil: CDC, der leise Riese des Computergeschäftes, ihm gelang es als einzigem, sich dem Regelkreis der "Ohnmacht des Wissens" zu entziehen.

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